Die Heilmittel-Richtlinie (HMR) ist für alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte, Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen (KK) und deren Verbände verbindlich.
Das bedeutet: ergotherapeutische Leistungen kann jede Vertragsärztin und jeder Vertragsarzt verordnen, die/der die Maßnahmen aufgrund ihrer/seiner Fähigkeiten und Kenntnisse überwachen, leiten und beenden kann. Diagnostische Maßnahmen nach § 41 (Ärztliche Diagnostik) der Heilmittel-Richtlinie können in eigener Durchführung erbracht oder durch Fremdbefunde belegt werden.
In der „alten“ HeilM-RL bzw. im „alten“ HeilM-Katalog wurde bei der Diagnostik noch zwischen „störungsbildabhängiger Diagnostik“ und „Psychiatrischer Diagnostik/psychiatrischer Eingangsdiagnostik“ unterschieden.
Dies ist bei der neuen HeilM-RL nicht mehr der Fall.
Geblieben ist jedoch bei den Diagnosegruppen PS1 – PS4 die „Verordnung nur aufgrund einer kinder- und jugendpsychiatrischen/neuropädiatrischen Eingangsdiagnostik“ (PS1) und die „Verordnung nur aufgrund einer psychiatrischen/neurologischen Eingangsdiagnostik“ (PS2 – PS4).
Wie bisher auch, führt die Diagnostik immer der Arzt durch.
Und grundsätzlich ist die Diagnostik immer vom Störungsbild abhängig und die/der Ärztin/Arzt wählt die entsprechende Diagnostik aus.
Die HeilM-RL benennt weder, welche/r Ärztin/Arzt dazu in der Lage ist eine Diagnostik zu erstellen/durchzuführen, noch, welche Diagnostik zu erfolgen hat.
Die Entscheidung, welche Verfahren aus der weiterführenden Diagnostik zur Anwendung kommen, liegt beim den behandelnden Vertragsärztinnen/Vertragsarzt.
So ist es auch bei der psychiatrischen Diagnostik/psychiatrischen Eingangsdiagnostik.
Auch hier benennt die HeilM-RL weder, welche/r Ärztin/Arzt dazu in der Lage ist, noch welche Diagnostik zu erfolgen hat. Die/der Ärztin/Arzt muss entscheiden, ob sie/er diese Diagnostik machen kann oder nicht.
Man kann zwar davon ausgehen, dass dies in der Regel Psychiater/Psychiaterinnen, Neurologen/Neurologinnen oder Fachärzte/Fachärztinnen oder auch Fachärzte/Fachärztinnen für Kinderheilkunde (sind meist auch dazu in der Lage) sein werden. Es gibt aber auch Ärzte/Ärztinnen, die ggf. eine Zusatzausbildung in der psychiatrischen Diagnostik haben.